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Hagens enthüllt in Augsburg ein anderes Paar kopulierender Leichen

Augsburg (ddp). Mit einer Provokation hat der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens auf das gerichtliche Verbot der Zurschaustellung eines kopulierenden Leichenpaares reagiert. Am Donnerstag enthüllte er in seiner «Körperwelten»-Ausstellung in Augsburg zwei andere Plastinate beim Geschlechtsverkehr. Vertreter der Stadtverwaltung machten daraufhin von ihrem Hausrecht in der Ausstellungshalle Gebrauch und sperrten den Raum, in dem das Exponat untergebracht ist. Außerdem wurde Hagens ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro angedroht.

 

Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte am Dienstag in einer Eilentscheidung festgelegt, dass das ursprünglich vorgesehene Ausstellungsstück verhüllt bleiben muss. Es begründete seine Entscheidung mit Zweifeln, ob der Spender des männlichen Körpers bei seiner Einwilligung ein halbes Jahr vor seinem Tod im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war. Die moralische Frage, ob die Zurschaustellung Toter beim Sex gegen die Menschenwürde verstoße, ließ das Gericht offen. 

Die am Donnerstag enthüllten konservierten Körper zweier toter Menschen beim Sex hatte Hagens zum ersten Mal im Mai in Berlin gezeigt. Das Exponat war dort in einem separaten Raum ausgestellt, zu dem Besucher unter 16 Jahren nur mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten Zutritt hatten. In Augsburg gastiert die «Körperwelten»-Ausstellung noch bis zum 13. September. 

ddp

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