Sie befinden sich hier: Startseite

Vorsicht bei der Parkplatzsuche

Die Situation kennt jeder: Nach dem Einkaufen im Supermarkt muss man rückwärts aus der Parklücke herausfahren, meist eingerahmt von anderen Autos, die die Sicht versperren. Und dann muss man gleichzeitig noch auf den Verkehr aufpassen. Aber wessen Versicherung muss zahlen, wenn man beim rückwärts Herausfahren aus dem Stellplatz einen vorbeifahrenden Wagen rammt?

 

Das Oberlandesgericht München (AZ: 10 U 4156/07) musste sich mit dieser Frage beschäftigen. Die Richter stellten fest, dass vor allem auf stark frequentierten Parkplätzen ein Pkw-Fahrer bei eingeschränkter Sicht nur mit aller Vorsicht rückwärts aus der Parkbucht herausfahren darf. Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem normal schnell fahrenden Auto, haftet der Rückwärtsfahrende beziehungsweise seine Versicherung allein für den gesamten Schaden. Versucht der andere Fahrer auszuweichen und baut dabei selbst einen Unfall, ist das auch dem Rückwärtsfahrer anzulasten, sofern der Zusammenstoß anders nicht zu vermeiden gewesen wäre. 

Bilder-Galerie (Bild anklicken zum Vergrößern)
 
In Verbindung stehende Nachrichten:


<- Zurück zu: Startseite