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Kommt der Impfzwang durch die Hintertür?

Noch ist es den Eltern frei gestellt, ob sie ihre Kinder zum Impfen schicken oder nicht. Das könnte sich schon bald ändern, denn der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert ein nationalen „Impfplan“. Der vorsieht, nur Kinder mit Impfnachweis in staatlich geförderte Kitas aufzunehmen und zur Schule gehen zu lassen. Auch das Berliner Verwaltungsgericht entschied, das Schüler, die nicht gegen Masern geimpft wurden, vom Unterricht ausgeschlossen werden können.

Von: Paul Hüber

Die Infektionskrankheit Masern ist in Deutschland zwar so gut wie ausgerottet,  doch gelingt es dem Virus anscheinend immer wieder, sich neu auszubreiten. Klassische „Brandherde“ sind Schulen und Kindergärten. Um das Ziel der WHO zu erreichen, die Masern bis 2010 vollständig auszurotten, wären Masern-freie Schulen eine Grundvoraussetzung. Trotzdem nimmt die Impfbereitschaft der Erziehungsberechtigten ab – die Impfung birgt für sie zu viele Risiken und steht nicht in Relation zum tatsächlichen Ansteckungsrisiko.

Impfkritische Eltern stehen vor einer paradoxen Situation: Um eine Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht zu gewährleisten und somit der Schulpflicht nachzukommen, müssen sie ihre Kindern einer nach ihren Ansicht gefährlichen und überflüssigen Impfung unterziehen. Für diese Eltern kommt das einem Impfzwang gleich. Auch stellt der Ausschluss nichtgeimpfter Kinder eine Verletzung der Grundrechte dar: Ein medizinischer Eingriff wie Impfen ist zunächst einmal ein Akt der Körperverletzung, der nur durch einen tatsächlichen Impfschutz hinzunehmen wäre - so die Meinung der impfkritischen Eltern.

 

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