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Betreuung der "Hartz IV"-Empfänger durch Kommunen

Berlin (ddp). Nach Ansicht des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) sollten die Kommunen mehr Möglichkeiten zur Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern erhalten. "Nach den guten Erfahrungen mit dem Konjunkturprogramm sollte der Bund den Ländern mehr Vertrauen schenken", sagte Wulff der "Berliner Zeitung" (Dienstagausgabe). "Konkret heißt das für mich: Ausweitung der Optionskommunen."

 

Bei diesem bis Ende dieses Jahres befristeten Modell sind ausschließlich Städte oder Landkreise für die Betreuung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II zuständig. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnt die Optionskommunen ab. Sie befürwortet eine Fortsetzung der Arbeit der Jobcenter unter einem Dach, jedoch mit getrennten Zuständigkeiten.

Wulff befürwortet im Gegensatz zur Ministerin eine Grundgesetzgesetzänderung, um die Arbeitslosen wie bisher aus einer Hand betreuen zu können. "Ich begrüße die Signale aus Union, SPD und FDP, eine Grundgesetzänderung nicht auszuschließen", sagte Wulff.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Mischzuständigkeit von Bund und Kommunen bei den Jobcentern für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine Neuregelung erlangt.

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