Sie befinden sich hier: Startseite

Bundesgerichtshof erleichtert Sterbehilfe

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die passive Sterbehilfe erleichtert. Ein Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens sei nicht strafbar, entschied der BGH am Freitag in Karlsruhe. Der BGH hob die Verurteilung des Medizinrechtlers Wolfgang Putz wegen versuchten Totschlags auf und sprach ihn frei.

 

Der Münchner Rechtsanwalt hatte im Dezember 2007 Angehörigen geraten, ihre im Wachkoma liegende Mutter sterben zu lassen, indem sie die Magensonde durchschneiden und damit die künstliche Ernährung beenden sollten. Die Patientin hatte bevor sie das Bewusstsein verlor, den Wunsch geäußert das sie nicht künstlich am Leben erhalten werden will. Die Frau lag fünf Jahre im Koma - eine Besserung war nicht in Sicht.

Das Landgericht Fulda sprach darauf hin die Tochter der Patientin frei verurteilte allerdings den Anwalt wegen verbotener aktiver Sterbehilfe und verurteilten Putz im April 2009 deshalb zu neun Monaten auf Bewährung.Die Urteilsverkündung des Bundesgerichtshof (BGH) wird als Grundssatzurteil betrachtet und könnte die aktive Sterbehilfe in manchen Bereichen legalisieren.

(ddp)

Bilder-Galerie (Bild anklicken zum Vergrößern)
 
In Verbindung stehende Nachrichten:


<- Zurück zu: Startseite