Das Bundesfinanzministerium hatte erklärt, es sehe derzeit keine rechtliche Möglichkeit, Gehälter und Boni für Banker unterhalb der Vorstandsebene zu deckeln. Vorstände von Banken, die über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unterstützt würden, dürften per Gesetz nicht mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen.
Bei den Mitarbeitern darunter gebe es aber "aufgrund der jetzigen Rechtslage" keine Möglichkeit einzugreifen. Für diese Banker "gelten die Vergütungsgrundsätze des SoFFin", die nur allgemeine Vorgaben enthalten.























































