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Polizisten vor Gericht - Informanten mit Drogen versorgt

Bremen (dapd-nrd). Wegen der illegalen Abgabe von Drogen an Informanten hat das Landgericht Bremen zwei Polizisten zu Geldstrafen verurteilt. Einer der beiden 39-Jährigen muss 18.000 Euro, der andere 9.000 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Donnerstag. Bei den Drogen habe es sich um kleinere Mengen von Cannabis gehandelt. Von den schwerwiegendsten Vorwürfen sprach das Gericht die Angeklagten frei. So glaubte die Kammer einem Kronzeugen nicht, der von den Angeklagten 300 Gramm Cannabis erhalten haben will.

 

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden zwischen 2003 und 2008 von beschlagnahmten Drogen kleinere Mengen abzweigten und diese als Gegenleistung an Informanten aus der Szene abgaben. Hinweise hatten im Jahr 2008 zu einer Durchsuchungsaktion beim Zivilen Einsatzdienst der Polizei (ZED) in Bremen geführt. Dabei wurden in den Spinden der beiden Beamten kleinere Mengen Cannabis gefunden. Einer der beiden wurde wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt, weil er bei der Kontrolle eines Drogenbesitzers von dessen 18 Gramm Cannabis nur 15 Gramm beschlagnahmte.

Beamte könnten nach dem Urteil im Dienst bleiben

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe sind die beiden 39-Jährigen vom Dienst suspendiert. Der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann betonte, das Urteil ermögliche den beiden Polizeibeamten bewusst, im Dienst zu bleiben. Es sei nun Sache der Polizei, disziplinarisch gegen die Männer vorzugehen. Die Männer hätten die Dienstregularien streng einhalten müssen. Es habe aber auch einen Systemfehler gegeben, der den Beamten die Straftaten ermöglicht habe. "Wir sind der Auffassung, dass auch andere Personen daran beteiligt gewesen sein dürften", sagte Kellermann.

Die einzelnen Taten wögen jedoch "nicht sonderlich schwer". Die während der Hauptverhandlung festgestellten Drogenmengen seien nicht solche gewesen, wie sie ursprünglich angeklagt gewesen seien. Es habe sich jeweils maximal um sechs Gramm Cannabis gehandelt. "Das ist eine Größe, die die Welt nicht erschüttert", sagte Kellermann. Bei normalen Bürgern wäre das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Strafmildernd sei berücksichtigt worden, dass die beiden Polizisten nicht vorbestraft seien und sich weitgehend geständig gezeigt hätten.

Polizisten hatten keinen materiellen Eigennutzen

Kellermann bescheinigte den beiden Polizisten eine "Übermotivation" bei ihren Taten. Durch die Abgabe von kleineren Mengen von Drogen an Informanten hätten größere Mengen bei Dealern beschlagnahmt werden können. "Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel", betonte Kellermann. "Dann muss man Wege gehen, die mühsamer sind." Einen materiellen Eigennutzen hätten die beiden nicht gehabt. Zur Last legen müsse man den beiden Beamten, dass der Ansehensverlust der Bremer Polizei durch die Vorfälle groß sei.

Zudem hatte einer der beiden illegal die Waffe seiner Schwiegeroma inklusive Munition zu Hause, der andere lagerte ebenfalls Munition bei sich. Eine Bewährungsstrafe wäre jedoch unangemessen gewesen, sagte Kellermann.

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