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Wirtschaft, Reportagen

Prof. Wilhelm Hankel: Der Euro ist eine Reparationszahlung

Das 500 Milliarden Euro umfassende Rettungspaket zur Stabilisierung der europäischen Gemeinschaftswährung, verstoße nach Analyse des Centrums für Europäische Politik (CEP) sowohl gegen EU-Recht, als auch gegen das deutsche Grundgesetz. Daher weitet die Professorengruppe um Prof. Wilhelm Hankel und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Finanzhilfe Deutschlands für Griechenland auf den „EU-Rettungsschirm“ aus.

Von: Paul Hüber

In einem der Freie Allgemeine vorliegenden exklusiven TV-Interview sagte Professor Wilhelm Hankel, dass Deutschland durch die Euro-Einführung und den Verzicht auf die D-Mark eine enorme Last tragen müsse, die weder in Europa honoriert würde, noch von den Bundesbürgern realisiert werde. Der Euro sei eine "Reparation für Europa", so Hankel. Die Euro-Einführung stelle das schlechteste Geschäft für Deutschland seit dem Ende des zweiten Weltkrieges dar.  Die Politiker würden die Probleme allerdings nicht verstehen.

Deutschland hat den größten Anteil an dem Rettungspaket zu tragen und bürgt allein mit 148 Milliarden Euro, die bei Verwendung mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Nicht nur die bekannten „Euro-Skeptiker“ sehen in dem Vorhaben zur Euro-Rettung ein finanzielles Fass ohne Boden. Hans Werner Sinn, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo), meint gegenüber der ARD, diese Politik sei nicht im deutschen Interesse und ermunterte die Schuldner zur Fortsetzung ihrer Maßlosigkeit, für die ja deutsche Steuerzahler in Haftung genommen würden. Auch Thomas Straubhaar, Direktor des hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, äußert große Besorgnis. Das Rettungspaket sei eine Bankrotterklärung der Währungsunion, zudem stelle es ein Persilschein für andere hoch verschuldete Euroländer dar.

Eine aktuelle Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) untermauert Prof. Hankels Klage gegen den „Rettungsschirm“, da dieser gegen geltendes Recht verstoße und die Öffentlichkeit täusche. So sei der Finanzierungsmechanismus nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern zeitlich unbefristet installiert. Auch die Aufnahme von Anleihen sei in Wirklichkeit nicht auf 60 Milliarden Euro beschränkt. Schwerwiegend sei außerdem, dass der „Rettungsschirm“ nicht vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, somit erfülle das Rettungspaket nicht die formellen Voraussetzungen des EU-Rechts.

Eine erste Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, die Bundesregierung habe durch ihre fachliche Zuständigkeit, besondere Sachnähe und der politischen Verantwortlichkeit einen Einschätzungsvorrang vor dem Bundesverfassungsgericht, so die höchste juristische Instanz der Bundesrepublik Deutschland. Attestieren die Karlsruher Richter der Bundesregierung damit Unfehlbarkeit? Auch die Klage des Zusammenschlusses um die Professoren Wilhelm Hankel und Karl Albrecht Schachtschneider wurden im Mai mit der Begründung abgelehnt, dass das Bundesverfassungsgericht keine Anhaltspunkte habe, dass die finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft sei.

Nach der juristischen Neubewertung des EU-Rettungspakets häufen sich jedoch jetzt die Verfassungsklagen. Neben den neueingereichten Beschwerden von Hankel und Schachtschneider reichte auch eine weitere Gruppe um den Verfassungsjurist Markus Kerber mit der Begründung, dass der Rettungsschirm „eklatant“ gegen das Grundgesetz verstoße, Beschwerde in Karlsruhe ein. Die „Euro-Skeptiker“, denen auch Joachim Starbatty angehört, sehen eine „klare Verletzung des vertraglichen und verfassungsgebotenen Stabilitätskonzepts“. Den Klägern gehören auch Ex-Thyssen-Vorstand Dieter Spethmann und der Ex-Wirtschaftssenator Hamburgs Wilhelm Nölling an.

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