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Tierbetreuung im Urlaub steuerlich absetzbar

Wer sein Tier im Urlaub in die Obhut einer Tierbetreuung gibt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen.

 

Münster (dapd). Vor dem Finanzgericht Münster ging es um die Frage, ob die Kosten für die Betreuung und Anfahrt des Betreuers bei einer Pflege im Haus des Steuerzahlers als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar ist. Da Tiere Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches seien, müsse die «Arbeit» an ihnen in Form der Betreuung auch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sein - so die Begründung des Steuerzahlers. Nachdem das Finanzamt die Anerkennung der Kosten zunächst abgelehnt hatte, lenkte es vor Gericht ein und erkannte die Kosten in der Steuererklärung an. 

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