Das Land Sachsen-Anhalt sieht die Bauern, die sich „Grüner Gentechnik“ bedienen, stark im Nachteil. Es sei eine Verletzung der Berufsfreiheit, dass Gen-Bauern einen gewissen Abstand zu herkömmlichen Feldern einhalten müssten. Auch die einseitige Haftung für durch Gen-Bauern kontaminierte Felder sei ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Stephanie Töwe, die Pressesprecherin von Greenpeace: „Die Klage vom Land Sachsen-Anhalt – somit in Vertretung für das Volk – stellt nicht die Meinung der Bürger dar. Die Klage ist absurd!“. Der Teil der Bauern, der sich der Gentechnik bedient, stehe in keinem Verhältnis zu den Bauern, die sie ablehnen und deren Ernte dadurch gefährdet werde. Auch gäbe es keine Regelung über Entschädigungen für Imker, deren Erzeugnisse durch gentechnisch verändertes Material verunreinigt werde. „Im Grunde ist das Gesetz, gegen das gerade geklagt wird, schlicht unzureichend“, so die Greenpeace-Sprecherin Stephanie Töwe.
Weiter sagt sie: „Die Kontrollen der Genfelder sind zu schlaff, seit Januar wurden keine Gen-Anbauflächen mehr ins Standregister eingetragen“. Eine schnelle Entscheidung in dem seit 2005 laufenden Verfahren erwartet Frau Töwe nicht und bezieht sich auf Anfragen an das Verfassungsgericht. Der Ausgang sei „ungewiss“. Wird dem Kläger - also dem Land Sachsen Anhalt - Recht gegeben, könnten die Bestimmungen über die sogenannte Co-Existenzregelung gelockert werden. Und es müsse dann eventuell kein Sicherheitsabstand mehr zwischen genetisch behandelten und unbehandelten Feldern geben . Somit würden sich die gentechnisch veränderten Komponenten mit dem traditionellen Saatgut vermengen.
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