Karlsruhe (dapd). Die Ausstrahlung von Sendungen des umstrittenen Extrem-Kampfsports Ultimate Fighting bleibt im deutschen Fernsehen vorerst verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter bestätigten in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ein dagegen gerichteter Eilantrag der Produzenten der Kampfsportformate, die ab März 2009 im Deutschen Sportfernsehen (DSF) gezeigt worden waren, wurde ...
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