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Guthabenkonto – Was ist das?

Seit einer Gesetzesänderung am 18. Juni 2016 hat jeder in Deutschland wohnende Bürger Anspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen. Es wird bei schwacher Bonität von der Bank nur auf Guthabenbasis geführt werden.

Guthabenkonto: Was hat sich seit dem 18.06.2016 geändert?

Guthabenkonto - Was ist das?Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zahlungskontengesetz (ZKG) geändert, um dieses Konto zu garantieren. Nach den §§ 1, 31 I 2 des ZKG kann nun jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, bei nahezu jeder deutschen Bank so ein Konto eröffnen. Das betrifft auch Obdachlose, Asylsuchende und nur geduldete Personen. Dieses Guthabenkonto gab es vorher schon als “Jedermann”-Konto, doch nicht alle Banken boten es an. Im Zuge der Gesetzesneuregelung gibt es fast keine Bank mehr, die von der Pflicht befreit ist, so ein Konto bereitzustellen.

Die gesetzliche Regelung wurde schon länger auf EU-Ebene diskutiert, nachdem sich herausgestellt hatte, dass Millionen von EU-Bürgern kein Konto eröffnen können. Ohne Konto wird das Leben kompliziert und teuer, denn viele Zahlungen müssen zwingend überwiesen werden. Bareinzahlungen kosten hohe Gebühren. Davon abgesehen finden Personen ohne eigenes Konto nur äußerst schwer einen Job. Einige Banken hatten sich bislang geweigert, Konten mit grundlegenden Funktionen für jedermann anzubieten, in einigen Bundesländern wurden die Sparkassen zu solchen Angeboten verpflichtet. Nun können betroffene Verbraucher praktisch überall so ein Konto eröffnen.

Funktionen des Guthabenkontos

  • Bareinzahlungen und Barauszahlungen
  • Lastschriften
  • Kartenzahlungen mit der girocard
  • Überweisungen
  • Daueraufträge

Wo gibt es solche Guthabenkonten?

Bei jeder Bank und Sparkasse, die normale Girokonten mit Online-Banking-Funktionen anbietet, kann jedermann ein Guthabenkonto führen. Dessen Funktionen dürfen nicht eingeschränkt, müssen aber keinesfalls erweitert werden. Bei schwacher Bonität muss die Bank dem Kunden weder einen Dispokredit noch eine echte Kreditkarte anbieten. Es bleibt bei der BankCard, einer girocard. Das Geldinstitut kann für das Basiskonto angemessene, aber keine überzogenen Gebühren verlangen.

Wie lässt sich ein Basiskonto einrichten?

Für die Einrichtung des Guthabenkontos stellen die betroffenen Verbraucher bei einer Bank den entsprechenden Antrag, für den es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular gibt. Die Bank muss dem Bürger dieses Formular kostenfrei zukommen lassen. Banken mit Internetauftritt – das sind praktisch alle verpflichteten Geldinstitute – müssen das Antragsformular online zur Verfügung stellen.

Guthabenkonto und Pfändungsschutz

In vielen Fällen werden die Interessenten an einem Basiskonto dieses als Pfändungsschutzkonto führen wollen. Dem muss die Bank zustimmen, anschließend den Eingang des Kontoantrags bestätigen sowie der Bestätigung eine Kopie des Antrags beifügen. Das Konto ist durch das Geldinstitut bei vollständig ausgefülltem Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen einrichten.

Kontoeröffnung abgelehnt

Sie kann unter bestimmten Umständen dennoch die Kontoeröffnung ablehnen und muss dann die Gründe hierfür ebenfalls in der Frist von Geschäftstagen mitteilen. Ablehnungs- und Kündigungsgründe sind:

  • Straftaten
  • keine Kontoaktivität durch den Inhaber in über 24 aufeinanderfolgenden Monaten
  • das Vorhandensein eines weiteren Basiskontos
  • Verzug von über drei Monaten bei den Entgelten in erheblichem Umfang (über 100 Euro)
  • unzutreffende Angaben im Antrag

Eine negative Schufa oder Pfändungen sind keine Ablehnungs- oder Kündigungsgründe. Gegen eine Ablehnung des Basiskontos können Verbraucher Rechtsmittel einlegen.

Bank Empfehlung

Wie empfehlen das Guthabenkonto der Norisbank. Weitere Infos und den Kontoantrag finden Sie hier.

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